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Ausländische Reifezeugnisse
Wenn Sie das Reifezeugnis einer ausländischen Lehranstalt erworben haben, können Sie dieses durch den/die Bundesminister/in für Unterricht, Kunst und Kultur mit einem österreichischen Reifezeugnis für gleichwertig erklären („nostrifizieren“) lassen.
Tun Sie das nicht, und besteht auch keine internationale Vereinbarung über die Gleichwertigkeit, dann beurteilt das Rektorat der jeweiligen Universität die „Gleichwertigkeit“ und schreibt allenfalls notwendige Ergänzungsprüfungen vor.
Für Nostrifizierungen:https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/nostrifikationen.htmlFür Fragen zu ausländischen Abschlüssen: www.bmwfw.gv.at/naric