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Im Bachelorstudium Instrumentalmusikerziehung sind ein künstlerisches Hauptfach und ein künstlerisches Nebenfach mit unterschiedlichen Instrumenten bzw. Gesang zu wählen. Dasselbe Instrument und Gesang dürfen nicht gleichzeitig in den Bereichen Klassik und Jazz gewählt werden. Für die Volksmusikinstrumente Hackbrett (chromatisches und diatonisches Hackbrett), Steirische Harmonika und Zither gilt: Es ist nach freier Wahl eine Kombination von zwei Volksmusikinstrumenten entweder als künstlerisches Haupt- oder Nebenfach mit jeweils 1 Semesterstunde künstlerischem Einzelunterricht zu wählen. Das jeweils andere Fach (künstlerisches Haupt- oder Nebenfach) muss bei der Wahl von Volksmusikinstrumenten jedenfalls aus dem Bereich Klassik oder Jazz sein.
Anzahl der ECTS entspricht 2 Unterrichtsfächern; darf nur als 2. Studienrichtung zu Musikerziehung (LA) gewählt werden
Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung darf nur mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung kombiniert werden. Deshalb gelten die dort erworbenen musikwissenschaftlichen, musiktheoretischen und musikpädagogischen Kompetenzen prinzipiell auch für das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung. Abweichungen ergeben sich durch die Fokussierung auf das qualifizierte Erteilen von Instrumental(Gesangs)unterricht in der Sekundarstufe, was einerseits im künstlerischen Bereich der Instrumente (Gesang) eine höhere Qualifikation voraussetzt und im fachdidaktischen und lehrpraktischen Bereich die Problemstellungen der Instrumental(Gesangs)pädagogik berücksichtigt. Die Absolventinnen und Absolventen des gegenständlichen Lehramtsstudiums sind als Lehrpersonen für den Unterrichtsgegenstand Instrumental(Gesangs)unterricht sowie für sonstige fachlich nahestehende Unterrichtsgegenstände (z. B. Spielmusik, Chor) in der Sekundarstufe qualifiziert.
Es sind folgende Module zu absolvieren: - Künstlerisches Hauptfach 1, 2, 2, 4 - Künstlerisches Nebenfach 1, 2, 3, 4 - Instrumental- und Gesangsunterricht 1 - Didaktik und Methodik der Instrumente (des Gesangs) - Spezifische Didaktik der gewählten Instrumente (Gesang) und Pädagogisch-Praktische Studien
Die Zulassungsprüfung besteht aus einem schriftlichen musiktheoretischen Test, einem Gehörtest, der Überprüfung der instrumentalen und vokalen Kenntnisse sowie der künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten.
Keine