Das Studium gliedert sich in das zentrale künstlerische Fach, in mehrere Pflichtfächer (z.B.: Gehörschulung, Tonsatz, Formenlehre, Musikgeschichte, Kammermusik, Chor, Klavier-/ Cembalopraxis, Generalbass für Blockflötistinnen und Flötisten, Korrepetition, Ornamentik, Historische Aufführungspraxis, Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik sowie quellenorientierte Arbeitstechnik) und in mehrere Wahlfächer. Dazu ist ein Schwerpunktfach auszuwählen. Spätestens ab dem dritten Semester besteht überdies hinaus noch Anwesenheitspflicht in dem künstlerischen Gruppenunterricht Orchester. Die Bachelorprüfung besteht aus einem Programm, das bestimmte Bereiche abdecken muss und wird von dem/r LehrerIn im zentral künstlerischen Fach, welches zuletzt besucht wurde, festgelegt. Von den Studierenden können aber auch selbst Vorschläge eingebracht werden. Das Prüfungsprogramm weist eine Spieldauer von dreißig bis fünfundvierzig Minuten auf.
Eignungsprüfungen
Es ist eine Zulassungsprüfung zu absolvieren. Diese gliedert sich in einen theoretischen Teil (Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie) und eine instrumentale Prüfung.
Zusatzprüfungen
Keine