Die Kernmodule im Studium sind zentrales künstlerisches Fach, Pflichtfächer, Wahlfächer, Schwerpunkt und freie Wahlfächer. Die Studierenden können im Modul Schwerpunkt einen Bereich aussuchen. Diese sind: Studio für alte Musik, Studio für neue Musik, Kammermusik und begleitende Musikwissenschaft. Es wird empfohlen, eine künstlerische Masterarbeit („Lecture-Recital“) zu erstellen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle des Lecture-Recitals eine wissenschaftliche Masterarbeit zu verfassen. Im Rahmen der künstlerischen Masterarbeit ist außerdem eine Aufgabe (mindestens 10 Seiten exkl. Notenbeispiele) zu erstellen und zu präsentieren. Die Masterprüfung setzt sich aus der künstlerischen Masterarbeit, sofern sie nicht durch eine wissenschaftliche Masterarbeit ersetzt wird sowie aus einer Abschlussprüfung im Zentralen künstlerischen Fach zusammen. Hierbei tragen die Studierenden einerseits ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm und andererseits ein eigenes zusammengestelltes Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor.
Eignungsprüfungen
Die Zulassung zum Studium erfolgt nur für Studierende, die das Bachelorstudium nicht an der Universität für Musik und darstellende Kunst absolviert haben, bei der ein Eignungsvorspiel abzulegen ist. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (Niveaustufe B2) zu erbringen.
Zusatzprüfungen
Keine