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Nach Absolvierung des Studiums können Lehrkräfte für den Unterricht in folgenden Bereichen eingesetzt werden: allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände, fachtheoretische Unterrichtsgegenstände, fachpraktische Unterrichtsgegenstände im jeweiligen Berufsfeld. Das Studium befähigt zum Unterricht in folgenden Schulformen: Höhere technische Lehranstalt, Fachschule, Aufbaulehrgang, Kolleg (HTL), Höhere Lehranstalten für Tourismus, Hotelfachschule, Kolleg (HLT), Höhere grafische Lehranstalt, Fachschule, Aufbaulehrgang, Kolleg (HGLA)
Zulassungsvoraussetzung: Anstellung als Lehrkraft an einer einschlägigen Schule sowie eine facheinschlägige Berufspraxis von mindestens 3 Jahren
Aufnahmeverfahren