Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit aus den im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen oder pädagogischen Prüfungsfächern zu verfassen.. Die Bachelorprüfung setzt sich aus der didaktischen und der kommissionellen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach zusammen. Die didaktische Abschlussprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und besteht aus einer Lehrprobe (Kenntnisse am Klavier bzw. für Gitarristinnen/ Gitarristen wahlweise am Klavier oder auf der Gitarre in geeigneter Form, durch Begleitung der Schülerin/ des Schülers) und einer mündlichen Prüfung, bei der drei Werke der entsprechenden Unterrichtsliteratur erläutert werden müssen. Die kommissionelle Abschlussprüfung umfasst den Vortrag eines künstlerischen Programms.
Eignungsprüfungen
Die Zulassung zum Bachelorstudium Instrumental- (Gesangs-)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz setzt die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei welcher der Nachweis der künstlerischen Eignung zu erbringen ist. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil (Gehörtest, Theorietest, Stimm- und Rhythmustest) und in einen künstlerischen Teil (Überprüfung der instrumentalen Kenntnisse)
Zusatzprüfungen
Keine