Das Studium dient über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Entfaltung der Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der Rechtswissenschaften beizutragen, und der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es bietet eine wissenschaftliche Ausbildung auf internationalem Niveau und soll die Absolventinnen und Absolventen befähigen, den internationalen Standards entsprechende eigenständige Forschungsleistungen im jeweiligen Fachbereich zu erbrin-gen.