Im Masterstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft“ ist eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein kommunikationswissenschaftliches Thema selbstständig inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Magisterarbeit ist aus einem Praxisfeld der gesellschaftlichen Kommunikation zu wählen. Die abschließende Magisterprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil wird durch Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern gebildet. Der kommissionelle zweite Teil erfolgt mündlich in den Fächern „Theorien und Methoden der Kommunikationswissenschaft“ sowie „Kommunikationswissenschaftliche Forschung“.
Eignungsprüfungen
nein
Zusatzprüfungen
Keine