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Studienbeiträge
Studienbeiträge an öffentlichen Universitäten und pädagogischen Hochschulen
Ordentliche Studierende an öffentlichen Universitäten und pädagogischen Hochschulen mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates und gleichgestellte Personen müssen während der Mindeststudienzeit keinen Studienbeitrag bezahlen.
Erst wenn die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten wird, muss ein Studienbeitrag von 363,36 Euro pro Semester bezahlt werden.
Auch außerordentliche Studierende, die ausschließlich zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen sind, müssen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro für jedes Semester entrichten.
Von ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten, die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 NAG verfügen, ist ein Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester einzuheben.
Studierende, die zu mehreren Studien, auch an mehreren Universitäten, zugelassen sind, müssen den Studienbeitrag nur einmal bezahlen.
Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester von allen Studierenden bezahlt werden.
Studienbeiträge an Fachhochschulen
Fachhochschulen können selbst entscheiden, ob sie einen Studienbeitrag in Höhe von maximal 363,36 Euro pro Semester einheben.
Studienbeiträge an Privatuniversitäten
Für die Einhebung von Studienbeiträgen an Privatuniversitäten gibt es keine Beschränkung. Die konkreten Studienbeiträge können nur bei den einzelnen Privatuniversitäten direkt in Erfahrung gebracht werden.