Im Rahmen des Studiums sind außerdem vier Praktika zu absolvieren und zwar in den Bereichen Kameraarbeit bei einem Film mit dokumentarischen Charakter ohne Synchronton, Kamera oder Kamera-Assistenz bei einem Film, Kamera bei einem Dokumentarfilm sowie Kamera bei einem Spielfilm. Das Studium endet mit der Absolvierung einer Bakkalaureatsprüfung. Diese beinhaltet eine künstlerisch-praktische Arbeit und eine schriftlich-theoretische Erläuterung derselben, zwei Bakkalaureatsarbeiten sowie eine kommissionelle Prüfung mit Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit und einer mündlichen Befragung zu den einzelnen Teilen der Bakkalaureatsprüfung.
Eignungsprüfungen
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile: Vorlage der gelösten, kreativ-praktischen Aufgaben, mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten, praktisch-künstlerische Arbeit und mündliche Prüfung durch den Prüfungssenat. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist außerdem die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
Zusatzprüfungen
Keine