Im Rahmen des Studiums sind Praktika zu absolvieren, und zwar die Erstellung von Drehbüchern mehrerer Kurzfilme und eines 90-minütigen Films. Das Studium schließt mit einer Masterarbeit ab, welche aus zwei Teilen besteht. Einerseits ist eine künstlerisch-praktische Arbeit (Drehbuch für einen abendfüllenden Film) und eine schriftliche-theoretische Erläuterung derselben zu erstellen und eine schriftlich-theoretische Arbeit zu verfassen. Weiters ist eine kommissionelle Prüfung zu absolvieren, bei der die künstlerisch-praktische Arbeit vorgeführt wird und eine mündliche Befragung stattfindet.
Eignungsprüfungen
Durch eine Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen. Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben und mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist außerdem die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
Zusatzprüfungen
Keine