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In den Modulen werden Fähigkeiten zur Entwicklung der eigenen künstlerischen Tätigkeit sowie zur Auseinandersetzung mit künstlerischer und musikpädagogischer Forschung vermittelt. Die Studierenden erweitern und vertiefen praxisnah ihre technischen und interpretatorischen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen künstlerischen Hauptfach. Insbesondere befähigt der Studiengang zum Erteilen von qualifiziertem Instrumental- und Gesangsunterricht in Musikschulen, in freier Tätigkeit sowie an postsekundären Bildungseinrichtungen.
Voraussetzung zur Aufnahme ist die bestandene Zulassungsprüfung im künstlerischen Hauptfach sowie im Pflichtfach Klavier (ausgenommen künstlerisches Hauptfach Klavier).