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Da die PhD-Studierende als eigenständige Nachwuchsforscherinnen und Forscher begriffen werden, gibt das PhD-Curriculum nur wenige Vorgaben bezüglich der zu absolvierenden Leistungen. Zur individuellen und auf das jeweilige Projekt abgestimmten Gestaltung des PhD-Studiums sowie zur Festlegung der Rechte und Pflichten der PhD-Studierenden ist im Laufe des ersten Semesters eine Betreuungsvereinbarung auszuarbeiten und dem Research Board zur Begutachtung vorzulegen. Die Betreuungsvereinbarung beinhaltet jedenfalls eine Projektdarstellung, Angaben zum Zeit- und Arbeitsplan, Eckdaten zur Betreuung sowie eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Zudem können weitere Leistungselemente zur Aneignung erweiterter Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen individuell vereinbart werden.
Aufnahmeverfahren