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Die Ausbildung qualifiziert und berechtigt für den Unterricht an Schulen für Sozialberufe und Sozialbetreuungsberufe. Mit den im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen öffnen sich auch weitere Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel in der Erwachsenenbildung.
Da es sich um eine berufsbegleitende Ausbildung handelt, ist ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson Voraussetzung für das Lehramtsstudium.