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Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein breites Spektrum grundlegender, für Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Schulen der Sekundarstufe maßgeblicher künstlerischer Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende musikhistorische, -theoretische und -analytische Kenntnisse. Ein fundiertes Wissen aus Instrumental- bzw. Gesangspädagogik versetzt sie in die Lage, motivierende Lernumgebungen zielgruppengerecht und mit Bedacht auf individuelle musikalische Fähigkeiten und Interessen der Lernenden zu gestalten sowie aus der Praxis resultierende instrumental-/gesangspädagogische bzw. fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien zu untersuchen.
Instrumentalmusikerziehung kann nur in Verbindung mit Musikerziehung studiert werden und bildet für das Lehramt an Oberstufenrealgymnasien mit Instrumentalunterricht, Pädagogischen Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen aus.
Aufnahmeverfahren + Zulassungsprüfung