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Lehramtsstudium Bachelorstudium Umweltbildung und Beratung - Lehramt Sekundarstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Inhalt und Schwerpunkt des Studiums:

Studienschwerpunkte sind: • Bildungswissenschaftliche Grundlagen • Fachdidaktik • Pädagogisch-praktische Studien • Beratung, Erwachsenenbildung und Bildungsmanagement • Biologie- und Umweltwissenschaften • Natur- und Gartenpädagogik oder Erneuerbare Energie oder Ernährung und Umwelt

Hochschule:
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Verbund:
Verbundregion Nordost
Studienrichtungsgruppe:
Lehramtsstudien, Ingenieurwissenschaften
Studium:
Umweltbildung und Beratung - Lehramt Sekundarstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Typ:
Lehramtsstudium Bachelorstudium
Akad. Grad:
Bachelor of Education, BEd
Studiendauer:
8 Semester / 240 ECTS*

Weitere Informationen:

Unterrichtssprachen:
Deutsch
Kosten:
ÖH Beitrag: EUR 22,70
Studienbeitrag siehe Detailinfos
Auslandsaufenthalt:
Empfohlen
Typ der Hochschule:
Pädagogische Hochschule
Ort:
Wien
Studienplan:
veröffentlicht im:
Vollzeit:
Ja

Definition der Studienrichtung

Das Bachelorstudium „Umweltbildung und Beratung“ verfolgt eine gezielte Heranführung der Studierenden an umweltpädagogische und beratende Berufsfelder. Es dient der Ausbildung von Pädagogen und Pädagoginnen, die als Lehrende im Bereich der schulischen Bildung tätig sind, und von Beratern und Beraterinnen, die für Aufgaben im Umweltmanagement, im Regionalmanagement oder als Erwachsenenbildner*innen vorgesehen sind.

Prüfungen

•Berufsfeldspezifische Tages- und Blockpraktika: 1. Sem.: ca. 10 Praxistage, 6. Sem.: 12 Wochen plus 3 Wochen Professionalisierung (Praxissemester), 7. Sem.: ca. 8 Praxistage •Bis zum Ende des Bachelorstudiums ist eine einschlägige Berufspraxis im Ausmaß von 1500 Stunden nachzuweisen. Diese kann auch während der Ferienzeiten erbracht werden.

Eignungsprüfungen

•Reifeprüfung oder Studienberechtigungs- bzw. Berufsreifeprüfung • Positive Absolvierung des Zulassungsverfahrens • Es ist eine einschlägige Berufspraxis im Ausmaß von einem Jahr gefordert. Bis zum Nachweis der Berufspraxis ist man außerordentliche/r Studierende/r.

Zusatzprüfungen

Keine