Nach der Absolvierung des Ergänzungsstudiums wird den Absolventinnen und Absolventen ein Abschlusszeugnis ausgestellt, jedoch weder eine akademische Bezeichnung noch ein akademischer Grad verliehen. Mit Abschluss erfüllen die Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien gemäß § 38d HG 2005 idgF die Zulassungsvoraussetzungen zu einem Masterstudium für das Lehramt/Berufsbildung.