Im Rahmen des Studiums ist eine Pflichtpraxis in einschlägigen Industriebetrieben oder in außeruniversitären Forschungs- Prüf- und Untersuchungsanstalten im Ausmaß von insgesamt zwei Monaten nachweislich zu absolvieren. Der Mastergrad wird nach dem positiven Bestehen aller benötigten Fächer, einer positiven Masterarbeit und einer mündlichen, kommissionellen Prüfung verliehen.
Eignungsprüfungen
nein
Zusatzprüfungen
Keine