Hier können Sie Ihre Filterkriterien festlegen für Kategorien + Volltextsuche und diese jederzeit ändern.
Das Bachelorstudium führt in die Teildisziplinen der Psychologie ein, beinhaltet Grundlagen- und Anwendungsgebiete und stellt ein erstes berufsqualifizierendes und zum Weiterstudium (Masterstudium Psychologie) vorbereitendes Studium dar. Jedoch erst der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums Psychologie berechtigt zur selbständigen Berufsausübung und Berufsbezeichnung als Psychologin oder Psychologe (§4 (1) Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013). Der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums Psychologie berechtigt dazu, unselbständig unter fachlicher Anleitung psychologische Tätigkeiten in der Berufspraxis auszuüben, ohne Führung des Berufstitels „Psychologin“, „Psychologe“.
Aufnahmeverfahren mit schriftlichem Aufnahmetest