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Durch das Bachelorstudium Rechtswissenschaften sollen die Studierenden im Sinne einer universaljuristischen Ausbildung zu einer fächerübergreifenden Zusammenschau der geltenden Rechtsordnung befähigt und in die Lage versetzt werden, die sich in einer modernen Gesellschaft ergebenden Rechtsfragen aufzubereiten und kritisch zu reflektieren, sich in neue juristische Materien selbständig einzuarbeiten und die von ihnen gefundenen Ergebnisse in schlüssiger Weise zu argumentieren. Bei der Ausbildung wird daher den rechtswissenschaftlichen Methoden sowie den Grundstrukturen des Europäischen und österreichischen Rechts vorrangige Bedeutung beigemessen. Das Studium vermittelt darüber hinaus im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an juristische Berufe interdisziplinäre Kenntnisse und stärkt auf dieser Grundlage juristische Fähigkeiten.
Nein