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Das Studium dient über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Entfaltung der Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der Rechtswissenschaften beizutragen, und der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es bietet eine wissenschaftliche Ausbildung auf internationalem Niveau.
Zulassungsverfahren mittels Beurteilung eines Lebenslaufes, eines Motivationsschreibens und einer Beschreibung des Dissertationsvorhabens