Durch die erwünschte fächerübergreifende Themenwahl bzw anzustrebende Auslandsaufenthalte im Doktoratsstudium werden sie befähigt, aktuelle rechtswissenschaftliche Fragestellungen in Forschungsprojekte umzusetzen und durch selbständige Forschung und Präsentation ihrer
Ergebnisse zum Fortschritt der Erkenntnis in ihrem Wissenschaftszweig auf nationalem und internationalem Niveau beizutragen.