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Die Doktorandinnen und Doktoranden erweitern und vertiefen ihre theoretischen und methodologischen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In ihrer Dissertation, die auch ein fächerübergreifendes Thema behandeln kann, unternehmen sie die selbstständige Bearbeitung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen.
Nein