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Dieses Doktoratsstudium baut auf den im Diplomstudium der Rechtwissenschaften gewonnenen wissenschaftstheoretischen Kenntnissen auf und dient der Vertiefung in speziellen Fächern sowie der individuellen methodischen Perfektionierung. Die Doktorandinnen und Doktoranden erlangen die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit sowie der akademischen Weiterentwicklung ihres Fachgebiets. Als Nachweis dafür dient die Verfassung einer Dissertation als eigenständige wissenschaftliche Leistung.