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Das Doktorat der Rechtswissenschaften kann nur im Dissertationsgebiet der Rechtswissenschaften absolviert werden. Das Doktorat umfasst eine Regelstudiendauer von 3 Jahren. Unabhängig davon, ob das Doktorat im Rahmen einer Anstellung an der Universität oder berufsbegleitend durchgeführt werden soll – im Zentrum steht immer die eigenständige wissenschaftliche Forschung im Rahmen des Dissertationsprojekts. Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau sind im jeweiligen Curriculum festgelegt.