Zusätzlich zu den Pflichtfächern sind Lehrveranstaltungsprüfungen aus den gebundenen Wahlfächern des Wahlfachkorbes I (Kompetenzerweiterung, Wirtschaftsrecht) und des Wahlfachkorbes II (Grundlagen des Rechts, wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete, sonstige Wissensgebiete mit Bezug zum Recht) abzulegen.
Das Studium wird mit der Masterarbeit und der Masterprüfung abgeschlossen.
Eignungsprüfungen
Zusatzprüfungen