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Im rechtswissenschaftlichen Majorbereich werden die im Vorstudium erworbenen Kompetenzen auf Masterniveau erweitert, ergänzt und vertieft. Der Minor wiederum dient der Erweiterung des Kompetenzfolios der Studierenden in einem ausgewählten Bereich: Betriebswirtschaftslehre (Business), Volkswirtschaftslehre (Economics) oder Soziologie (Society).
Nein