Die Diplomprüfungen aller Studienabschnitte sind in Teilprüfungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Zusätzlich zu den Diplomprüfungen sind eine positiv-beurteilte Diplomarbeit sowie eine Defensio erforderlich. Diese hat das Thema der Diplomarbeit zum Gegenstand und soll möglichst im Rahmen einer Lehrveranstaltung des dritten Abschnittes durchgeführt werden. Die Beherrschung führender Fremdsprachen, insbesondere des Englischen und des Französischen, und deren Einbindung in das juristische Studium sind sowohl im Hinblick auf die Erschließung der internationalen Dimensionen des Rechts als auch zur Verbesserung der Berufschancen unverzichtbar.
Eignungsprüfungen
nein
Zusatzprüfungen
Latein (DP)