Das Diplomstudium ist in drei Studienabschnitte gegliedert, wobei jeder Abschnitt durch eine Diplomprüfung abgeschlossen wird. Jede Diplomprüfung besteht aus Teilprüfungen, diese sind im zweiten Studienabschnitt Fachprüfungen, in den übrigen beiden Studienabschnitten Fachprüfungen oder Lehrveranstaltungsprüfungen. Das Studium der Rechtswissenschaften ist absolviert, wenn alle drei Diplomprüfungen und die Prüfungen aus den freien Wahlfächern positiv abgelegt wurden. Zusätzlich ist eine Diplomarbeit zu verfassen, die dem Nachweis der Befähigung dient, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
Eignungsprüfungen
nein
Zusatzprüfungen
Latein (DP)