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Diplomstudium Rechtswissenschaften

Inhalt und Schwerpunkt des Studiums:

Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck vermittelt grundlegende Kenntnisse in allen rechtswissenschaftlichen Fächern und ihren Methoden, welche für die klassischen Rechtsberufe geeignet sind sowie die Fähigkeit, sich in spezifische Materien und insbesondere Erfordernisse anderer Berufe einzuarbeiten. Um die persönlichen Interessen der Studierenden zu fördern, werden entsprechend ausgestaltete Wahlfachkörbe angeboten, aus denen zu wählen ist. Neben der theoretischen Fundierung ist immer auch der Praxisbezug herzustellen, vor allem um den Erfordernissen des späteren Tätigkeitsbereichs gerecht zu werden. Dies soll im Zuge von Projektstudien und durch eine entsprechende Zusammensetzung der Wahlfächerkörbe erreicht werden. Reguläre Wahlkörbe werden im Rahmen der Fachbereiche „Justiz“, „Verwaltung“, „Recht der Wirtschaft“, „Arbeit, Soziales, Wohnen“, „Europäische Integration und Internationale Beziehungen“, „Ausländisches Recht“ und „Italienisches Recht“ angeboten.

Hochschule:
Universität Innsbruck
Studienrichtungsgruppe:
Rechtswissenschaften
Studium:
Rechtswissenschaften
Typ:
Diplomstudium
Akad. Grad:
Magister/Magistra der Rechtswissenschaften, Mag. iur.
Studiendauer:
8 (2+4+2) Semester / 240 ECTS*

Weitere Informationen:

Unterrichtssprachen:
Deutsch
Kosten:
ÖH Beitrag: EUR 21,20
Studienbeitrag siehe Detailinfos
Auslandsaufenthalt:
Empfohlen
Typ der Hochschule:
Universität
Ort:
Innsbruck
Studienplan:
veröffentlicht im:
MBl. 2000/01, Stk. 38 (Nr. 731), i.d.F. MBl. 2012/20, Stk. 25 (Nr. 346), Stk. 34 (Nr. 362), MBl. 2020/21, Stk. 13 (Nr. 142)

Definition der Studienrichtung

Die Rechtswissenschaften befassen sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen.

Prüfungen

Das Diplomstudium ist in drei Studienabschnitte gegliedert, wobei jeder Abschnitt durch eine Diplomprüfung abgeschlossen wird. Jede Diplomprüfung besteht aus Teilprüfungen, diese sind im zweiten Studienabschnitt Fachprüfungen, in den übrigen beiden Studienabschnitten Fachprüfungen oder Lehrveranstaltungsprüfungen. Das Studium der Rechtswissenschaften ist absolviert, wenn alle drei Diplomprüfungen und die Prüfungen aus den freien Wahlfächern positiv abgelegt wurden. Zusätzlich ist eine Diplomarbeit zu verfassen, die dem Nachweis der Befähigung dient, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Eignungsprüfungen

nein

Zusatzprüfungen

Latein (DP)