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Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Wirtschaft und Recht sind in der Lage, aktuelle juristische und wirtschaftliche Sachverhalte kritisch einzuschätzen und zu analysieren. Durch ihre erworbenen fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen sind Absolventinnen und Absolventen für Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst befähigt. Die Berufsfelder erstrecken sich — je nach gewählter Spezialisierung — vom Banken- und Finanzdienstleistungssektor über Wirtschaftstreuhandkanzleien, Unternehmensberatungen und die Finanzverwaltung bis zur öffentlichen Verwaltung, den öffentlichen Unternehmen und Nonprofit-Organisationen. Darüber hinaus bereitet das Masterstudium Wirtschaft und Recht Studierende auf eine weitergehende, universitäre Ausbildung im Rahmen eines Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder — sofern Studierende ihre Masterarbeit (§ 13) in einem Fach der Rechtswissenschaften verfasst haben — eines Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften vor
Nein