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Im Bachelorstudium Wirtschaft und Recht erwerben die Studierenden ein breites betriebswirtschaftliches Grundwissen. Sie lernen die grundlegenden sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Methoden (Finanzmathematik und Statistik) und erhalten eine Einführung in volkswirtschaftliche Fragestellungen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im Bereich ausgewählter spezieller Betriebswirtschaftslehren sowie der Volkswirtschaftslehre zu vertiefen. Im rechtswissenschaftlichen Teil des Studiums erwerben die Studierenden schwerpunktmäßig fundierte Kenntnisse aus den Fächern Privatrecht, öffentliches Recht einschließlich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Arbeits- und Sozialrecht sowie Steuerrecht. Besonderer Wert wird auf die Anwendung der Kenntnisse gelegt. Diese wird daher in Falllösungskursen geübt. Die Studierenden erlernen überdies die rechtswissenschaftlichen Methoden und haben diese beim Verfassen rechtswissenschaftlicher Seminar- und Bachelorarbeiten anzuwenden.
Nein