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Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung an der gewünschten Universität müssen Sie das beabsichtigte Studium angeben. Ein späterer Wechsel des Studiums ist möglich, erfordert aber im Regelfall die Ablegung ergänzender Prüfungen, um die bisherige Studienberechtigung zu erweitern. Für die Studienberechtigungsprüfung können bestimmte schulische, universitäre und außeruniversitäre Prüfungen anerkannt werden. Es sind fünf Prüfungsfächer vorgeschrieben, die an den Universitäten festgelegt werden.
Voraussetzungen zur Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung:- Vollendung des 20. Lebensjahres.- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Zugehörigkeit zu einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes.- Nachweis einer eindeutig über die allgemeine Schulpflicht hinausgehenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung.