Studienförderung

Antragsfristen
- Studienbeihilfe: Allgemeine Antragsfrist im Wintersemester 20. September    bis 15. Dezember, im Sommersemester 20. Februar bis 15. Mai. Anträge, die nach Ablauf der Antragsfrist eingebracht werden, bewirken die Zuerkennung einer Studienbeihilfe erst mit dem darauffolgenden Monat.
- Beihilfe für Auslandsstudien: Ende der Antragsfrist ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums. Verspätete Anträge müssen zurückgewiesen werden.

Nachweisfristen
- Studienbeihilfe: Der Nachweis des günstigen Studienerfolgs nach den ersten beiden Semestern ist spätestens bis zum Ende der nächstfolgenden allgemeinen Antragsfrist (15. Mai bzw. 15. Dezember) der Studienbeihilfenbehörde vorzulegen.
- Beihilfe für Auslandsstudien: Der Nachweis des erfolgreich betriebenen Auslandsstudiums (Bestätigung der zuständigen akademischen Behörde) ist nach Beendigung des Auslandsstudiums bis spätestens zum Ende der nächstmöglichen allgemeinen Antragsfrist vorzulegen.

Spezialfall „Selbsterhalterstipendien“
bis zu EUR 841,-- monatlich (plus 112,-- Euro monatlich pro Kind): Bei Selbsterhalterstipendien spielt das Einkommen der Eltern  k e i n e  Rolle. Zu beachten ist jedoch die Zuverdienstgrenze von 15.000,- Euro jährlich, bei deren Überschreitung es zu einer (teilweisen) Rückforderung der Beihilfe kommt.


Einstufung als Selbsterhalter/in – Voraussetzungen:
- Sie haben zumindest durch 4 Jahre (48 Monate) vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe Einkünfte bezogen haben. Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes gelten als Zeiten des Selbsterhalts.
- Diese Einkünfte haben jährlich zumindest EUR 8.580,-- betragen.
- Die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter/innen, auswärtige Studierende und verheiratete  Studierende beträgt allgemein EUR 841,-- monatlich.
Detailinformationen zur Studienförderung: www.stipendium.at 

Privatstipendien
Privatstipendien werden aus Stipendienstiftungen der Universitäten und außeruniversitären Stiftungen vergeben, sie kommen von Gebietskörperschaften (Ländern,Gemeinden), öffentlich-rechtlichen Interessenvertretungen und privaten Organisationen. Ein großer Teil dieser Privatstipendien wird an den Universitäten ausgeschrieben.
In der „Sozialbroschüre für Studierende“ findet sich auch ein Verzeichnis der Privatstipendien. Erhältlich bei der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (www.oeh.ac.at).