Eignungsprüfungen
Es ist eine künstlerisch-gestalterische Eignung in Form einer Zulassungsprüfung vorgesehen. Diese kann im Laufe des Studiums absolviert werden. Der erste Teil der Prüfung (mündlich) ist die Vorlage eigener und einschlägiger künstlerischer Arbeiten der Studierenden. Der zweite Teil (schriftlich) ist der Eignungsnachweis mittels einer Klausurarbeit, bei der unter anderem die künstlerische und konzeptionelle Artikulationsfähigkeit zu erkunden ist.
Zusatzprüfungen
DG (DP)